📱Instabusinessliga by Yasmin Gaind

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Instabusinessliga

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Damenliga e.U., Bahnhofstraße 246b, 2823 Pitten, Österreich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

§ 1 – Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Damenliga e.U. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Damenliga e.U. mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Damenliga e.U. ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Damenliga e.U. auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 – Leistungen von Damenliga e.U. / Mitwirkung des Kunden

(1) Damenliga e.U. erbringt Agentur- und Beratungsdienstleistungen gegenüber Unternehmern und Kaufleuten im Bereich des Onlinemarketings, insbesondere auch in den Bereichen Online Reputation Management (ORM) sowie Anfragen- und Leadgenerierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Damenliga e.U. dem Kunden keinen konkreten Erfolg; es liegt kein Werkvertrag im Sinne der §§ 1165 ff. ABGB vor.

(2) Damenliga e.U. schuldet weder eine bestimmte Anzahl an Leads noch eine bestimmte Qualität. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Anfrager im Einzelfall auch falsche Angaben machen können.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Damenliga e.U. zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Damenliga e.U., bleibt der Vergütungsanspruch von Damenliga e.U. unberührt.

(4) In Bezug auf die von Damenliga e.U. zu erbringenden Dienstleistungen steht Damenliga e.U. ein angemessenes Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich Art, Umfang und Ablauf der Umsetzung zu, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Damenliga e.U. ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(6) Damenliga e.U. ist nicht für den dauerhaften Bestand einer Onlinemarketing-Kampagne auf Drittplattformen wie Google My Business / Meta verantwortlich.

(7) Damenliga e.U. ist nicht für die Rechtskonformität etwaiger Maßnahmen im Bereich ORM / Onlinemarketing verantwortlich. Der Kunde hat im Zweifel vor Beginn einer Maßnahme auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand zu konsultieren, um die Rechtskonformität sicherzustellen.

(8) Sofern Web- und Landeseiten für den Kunden erstellt werden, gelten diese für die Dauer der Vertragslaufzeit als an den Kunden vermietet. Darüber hinaus besteht danach das Nutzungsrecht des Kunden.

(9) Kosten für Werbekampagnen und Drittanbieterplattformen sind in der mit Damenliga e.U. vereinbarten Pauschalvergütung nicht enthalten. Der Kunde hat diese separat selbst zu tragen und gegebenenfalls direkt mit der Drittanbieterplattform abzurechnen.

§ 3 – Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen Damenliga e.U. und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

§ 4 – Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die von Damenliga e.U. angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich. Die Preise verstehen sich als Netto-Beträge. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist, vorbehaltlich anderslautender Individualabrede, sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine für Damenliga e.U. erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Damenliga e.U. nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Damenliga e.U. stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(4) Damenliga e.U. stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis aus. Der Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird auf der Rechnung angeführt.

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Damenliga e.U. zu überweisen und die Kosten der Rückbuchung zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.

§ 5 – Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung spätestens vier Wochen vor Ablauf der Laufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform (postalisch oder E-Mail). Kündigungen über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp, Instagram etc.) sind unwirksam.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 1118 ABGB) bleibt unberührt.

(4.1) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
– eine schwerwiegende, unvorhersehbare Erkrankung des Kunden eintritt,
– über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird,
– oder der Anbieter dauerhaft und schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

§ 6 – Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für Leistungen durch Damenliga e.U. beginnen erst nach Zahlungseingang und vollständiger Mitwirkung des Kunden.

(2) Bei Zahlungsverzug kann Damenliga e.U. die Leistungserbringung bis zur Begleichung offener Beträge einstellen.

(3) Bei Ratenzahlung: Gerät der Kunde mit zwei Raten in Verzug, darf Damenliga e.U. außerordentlich kündigen und die gesamte Restvergütung als Schadensersatz verlangen.

(4) Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen ist eine Storno-Gebühr von 20 % der Rechnungssumme zu zahlen.

(5) Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit wird der offene Betrag an ein Inkassounternehmen und das zuständige Bezirksgericht weitergeleitet.

§ 7 – Erfüllung

(1) Damenliga e.U. erbringt ihre Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und darf Dritte zur Erfüllung einsetzen.

(2) Liegt die Ursache einer Nichterbringung in der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Damenliga e.U. bestehen.

§ 8 – Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde verpflichtet sich zu respektvollem Verhalten gegenüber Damenliga e.U.. Rechtswidrige oder unsachgemäße Äußerungen über das Unternehmen oder seine Dienstleistungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

(2) Bei wiederholten Verstößen gegen Anweisungen während Programmen oder Coachings kann Damenliga e.U. den Kunden ausschließen. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

§ 9 – Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass Damenliga e.U. überlassene Materialien (z. B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt Damenliga e.U. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 10 – Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Damenliga e.U. erstellten Leistungen.

(2) Dieses Recht entsteht erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung.

(3) Bei Ratenzahlung geht das Nutzungsrecht erst mit Zahlung der letzten Rate an Damenliga e.U. über.

(4) Eine Weitergabe oder Bearbeitung der Inhalte an bzw. durch Dritte ist untersagt.

(5) Die Weitergabe von Programminhalten oder Zugängen zur Mitgliederplattform an Dritte ist streng verboten und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

§ 11 – Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer gemäß § 1 UGB besteht nicht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird von Damenliga e.U. nicht eingeräumt.

§ 12 – Haftung

(1) Damenliga e.U. haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur
a) für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
b) für Schäden durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Für Daten- oder Programmverluste haftet Damenliga e.U. nur im Rahmen des üblichen Wiederherstellungsaufwands. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12.1 – Haftungsausschluss für Rechtstexte

(1) Damenliga e.U. erbringt keine Rechtsberatung.
(2) Bereitgestellte Mustertexte oder Vorlagen sind unverbindliche Beispiele.
(3) Der Kunde soll Rechtstexte vor Nutzung durch eine qualifizierte Kanzlei prüfen lassen.
(4) Eine Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Vorlagen wird ausgeschlossen.

§ 13 – Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

(2) Das Vertragsverhältnis zwischen Damenliga e.U. und dem Kunden unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Damenliga e.U., derzeit 2823 Pitten.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich gleichwertige Ersatzregelung zu treffen.

AGB-Stand: November 2025 – © Damenliga e.U. Alle Rechte vorbehalten.


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